Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung, zum Beispiel festlegen von Einsatzschwerpunkten, bestimmen der erforderlichen Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reserven, festlegen der Befehlsstelle.
Bestimmen und einweisen von Führungskräften, zum Beispiel Einsatzabschnittsleiter
Ordnen des Schadensgebietes, zum Beispiel
Festlegen der Führungsorganisation
Festlegen der Befehlsstelle
Festlegen von Bereitstellungsräumen
Einrichten von Sammelstellen (Verletztensammelstelle, Leichensammelstelle)
Anordnen von Absperrmaßnahmen
Festlegen und freihalten von An – und Abmarschwegen
Zusammenarbeiten mit anderen Ämtern, Behörden und Organisationen
Durchführen von Lagebesprechungen
Erteilen der Einsatzbefehle
Beaufsichtigung und kontrollieren der Einsatzdurchführung
Veranlassen von Sofortmaßnahmen für gefährdete Bevölkerung (Warnung, – Unterbringung, Räumung, Versorgung, Transport )
Mithilfe bei der Sicherung geborgener Sachwerte, beim ermitteln der Schadensursache und der Täter, bei der Zeugenfeststellung und bei der Beweissicherung.